Unser Team vom Restaurant Rustica ist stets bemüht unseren Gästen ein unvergessliches Erlebnis zu kreieren und Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Damit dies gelingt, bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass wir Reservierungen und Bewirtungen in unserem Restaurant nur auf Basis der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen:
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Regelungen gelten für sämtliche Reservierungen und Bewirtungen im Restaurant Rustica. Die Abnahme unserer Leistung gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit einer Reservierung auf der Grundlage dieser Regelungen erklären Sie sich mit deren Geltung auch für alle Folgegeschäfte, d. h. jede zukünftige Inanspruchnahme der von uns angebotenen Leistungen, einverstanden. Für künftige Reservierungen gilt dies unabhängig davon, ob diese mündlich (z. B. telefonisch), per Email oder auf andere Weise erfolgen.
2. Reservierungen und Stornierungen
Wir weisen darauf hin, dass eine verbindliche Tischreservierung, sei es direkt (per Email oder Telefon) oder über eine Reservierungsplattform nur zustande kommt, wenn sämtliche Informationen, insbesondere die Kontaktdaten wie Rufnummer und E-Mailadresse korrekt sind. Ansonsten sehen wir uns gezwungen, die Reservierung nicht anzunehmen und die reservierten Plätze freizugeben.
Da unser Restaurant eine begrenzte Anzahl an Plätzen aufweisen und die von uns angebotenen Speisen frisch zubereitet werden, können wir bei der Reservierung der vorhandenen Plätze keine große Flexibilität anbieten. Insbesondere sind wir bei größeren Reservierungen regelmäßig gezwungen, andere Gäste abzuweisen. Der Schaden, der uns durch eine Nichteinhaltung oder unangemessen kurzfristige Absage von Reservierungen entsteht, ist erheblich. Wir bitten deshalb um Verständnis dafür, dass wir uns vorbehalten, diesen Schaden gegebenenfalls nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen geltend zu machen:
2.1 Wir behalten uns vor, eine Reservierung in unserem Restaurant (insbesondere am Wochenende oder an anderen stark frequentierten Tagen) nur gegen Hinterlegung einer Kreditkarteninformation vorzunehmen. Wir sind berechtigt, die jeweilige Kreditkarte mit dem Bewirtungspreis (soweit dieser nicht unmittelbar im Anschluss an die Bewirtung in unserem Restaurant beglichen wird) sowie einer (nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen) gegebenenfalls geschuldeten Entschädigung zu belasten.
2.2 Reservierungen sind hinsichtlich der reservierten Zeit und der Anzahl der reservierten Plätze verbindlich. Bei einer Gruppe (ab 10 Personen) kann eine Stornierung, mit Übernahme der Stornierungskosten, nur bis spätestens 10 Tage vor der reservierten Zeit erfolgen.
2.3 Erfolgt eine Stornierung nicht spätestens zu dem in Ziffer 2.2 genannten Zeitpunkt, sind wir berechtigt, für jeden nicht in Anspruch genommenen bzw. stornierten Platz im Restaurant Rustica eine pauschale Entschädigung von 30 Euro pro Person und bei Reservierungen mit speziellen Menüs 75% des vereinbarten Menüpreises zu berechnen. Das Gleiche gilt, soweit die reservierten Plätze zu der vereinbarten Zeit nicht in Anspruch genommen werden, d. h. die Gäste nicht erscheinen. Soweit die reservierten Plätze nicht spätestens 45 Minuten nach der reservierten Zeit in Anspruch genommen werden (d. h. die insoweit angekündigten Gäste nicht erscheinen), sind wir berechtigt, die Plätze anderweitig zu vergeben. Ziffer 2.3 und 2.4 gelten auch in diesem Fall. Einkünfte, die wir durch die anderweitige Vergabe der Plätze erzielen, werden wir uns in diesem Fall jedoch auf die Entschädigung gemäß Ziffer 2.3 anrechnen lassen.
2.4 Sofern Sie die verspätete Stornierung bzw. die Nichtinanspruchnahme der reservierten Plätze nicht zu vertreten haben, sind wir zur Geltendmachung einer Entschädigung nicht berechtigt. Zudem bleibt Ihnen stets der Nachweis unbenommen, dass uns infolge der verspäteten Stornierung oder des Nichterscheinens kein Schaden entstanden ist oder dass dieser wesentlich niedriger ist als die Entschädigung gemäß Ziffer 2.3. Die Regelungen in Ziffer 2.3 und Ziffer 2.4 finden auch Anwendung, wenn die Gäste zwar erscheinen, die reservierten Plätze aber dennoch nicht in Anspruch nehmen, sondern unser Restaurant wieder verlassen.
3. Kündigung des Vertrages
3.1 Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.
3.2 Das Restaurant ist zur Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn ein sachlicher Grund dafür vorliegt. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn
◦ der Kunde den vereinbarten Abschlag nach Vertragsunterschrift nicht oder nicht rechtzeitig an das Restaurant zahlt, oder
◦ vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder
◦ der Kunde gegen die Hausordnung verstößt, oder
◦ das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, oder
◦ über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt ist. Im Kündigungsfall erhält das Restaurant als pauschale Aufwandsentschädigung einen Betrag von 10% der vereinbarten Vertragssumme. Bei berechtigter Kündigung des Restaurants entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in Euro inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
4.2 Unsere Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.3 Zahlungen gelten uns gegenüber erst mit der Gutschrift auf einem unserer Konten als vorgenommen, so dass wir Schecks, Wechsel und Akzepte nur erfüllungshalber annehmen. Dabei anfallende Spesen, insbesondere bei Zahlungen oder Überweisungen aus dem Ausland, gleich welcher Art, gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Ferner leisten wir keine Gewähr für rechtzeitiges Vorzeigen, Protesterhebung und rechtzeitige Rückgabe der Schecks, Wechsel und Akzepte.
4.4 Kommt der Kunde mit der Zahlung unserer Rechnung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB bzw. in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in allen übrigen Fällen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt.
4.5 Bei allen Bestellungen, Reservierungen oder Veranstaltungsbuchungen sind wir berechtigt, 35 % des Auftragswertes bei Vertragsschluss und weitere 35 % bis zum zehnten Werktag vor unserer Leistungserbringung als Vorauszahlung zu verlangen. Die Vorauszahlungen sind bar oder durch Überweisung auf das jeweils von uns angegebene Konto zu leisten.
4.6 Kommt der Kunde mit dem Ausgleich von Vorauszahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, alle, insbesondere vorbereitende, Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten oder einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4.7 Soweit Umstände, insbesondere die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, eintreten, die Zweifel an der Bonität unseres Kunden aufkommen lassen, können wir Vorauszahlungen bis zur Höhe der vollen Auftragssumme verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Sofern wir in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten, sind wir berechtigt, zusätzlich 25 % der Bruttoauftragssumme als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
5. Gewährleistung
In Fällen höherer Gewalt ist das Restaurant von der Leistungspflicht befreit.
6. Haftung/Verjährung
6.1 Das Restaurant haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Restaurant die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Restaurants beruhen. Einer Pflichtverletzung des Restaurants steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Restaurants auftreten, wird das Restaurant bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Restaurant rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
6.2 Das Restaurant haftet dem Kunden gegenüber für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände nur dann, wenn der Verlust bzw. Schaden nachweislich durch eine dem Restaurant zuzurechnende vorsätzliche oder grob fahrlässig begangene Pflichtverletzung verursacht worden ist. Beweispflichtig ist der Kunde.
6.3 Alle Ansprüche gegen das Restaurant verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beruhen.
7. Erfüllungsort
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz vom Restaurant Rustica in Lippstadt.
8. Werbung in eigener Sache
Wir verwenden die von Ihnen im Rahmen einer Tischreservierung angegebene E-Mail-Adresse, um Sie über besondere Veranstaltungen in unserem Restaurant zu informieren. Dazu zählen insbesondere Fine Dining Events mit Gastköchen, Live-Musik und ähnliche kulinarische Erlebnisse, bei denen das Essen im Mittelpunkt steht. Diese Informationen erhalten Sie nur, wenn Sie zuvor eine Reservierung bei uns vorgenommen und der Verwendung Ihrer Daten gemäß dieser Datenschutzerklärung zugestimmt haben.
Falls Sie zukünftig keine Informationen zu unseren Veranstaltungen per E-Mail erhalten möchten, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich hier von diesem Service abzumelden. Alternativ können Sie weiterhin telefonisch oder vor Ort bei uns reservieren.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche Vereinbarungen ersetzt, die in zulässiger Weise dem rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt der getroffenen Abrede entsprechen.